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1. Art der Anschlagstellen Allgemeine Anschlagstellen sind Säulen oder Tafeln, die dem Anschlag jeweils mehrerer Werbungstreibender dienen und aufgrund eines Pachtvertrages mit der zuständigen Gemeinde in der Regel auf öffentlichem Grund und Boden errichtet sind.
Ganzstellen sind Werbeflächen (vorzugsweise Säulen), die dem Anschlag jeweils nur eines Werbungstreibenden dienen, in der Regel auf öffentlichem Grund und Boden errichtet sind sowie von dem jeweiligen örtlichen Pächter des Allgemein den Plakatanschlags verwaltet werden.
Großflächen sind Tafeln, die dem Anschlag jeweils nur eines Werbungstreibenden dienen und für den Anschlag von 18/1 Bogen (356 cm breit und 252 cm hoch) vorgesehen sind.
2. Plakatformate Die Plakatformate entsprechen den vom Deutschen Normenausschuss für Papierformate festgelegten Normen (DIN 683). Die Maße werden in der Reihenfolge Breite x Höhe (B x H) angegeben. Das Plakatgrundmaß ist DIN A 1 (59 x 84 cm). Alle größeren Plakatformate ergeben sich aus dem Mehrfachen des Grundmaßes. Werden kleinere DIN-Formate angenommen, ist dies in der Preisliste vermerkt.
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